Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Dienstleistungen
(Fassung vom 12. Juni 2025)
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Dienstvertrag oder dem Angebot.
Typische Leistungen umfassen:
Wartung, Migration, Weiterentwicklung oder Dokumentation von Kundenumgebungen
Design und Entwicklungsleistungen
projektbasierte oder laufende Beratung
Supporteinsätze (z. B. Troubleshooting)
Schulungen
§ 3 Leistungserbringung
Die Leistungen werden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem Stand der Technik erbracht.
Der Auftragnehmer entscheidet – soweit nicht anderweitig vereinbart – selbst über Arbeitsort und Zeitaufteilung.
Die Einbindung von Mitarbeitenden oder Subunternehmern ist zulässig. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall für die ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlich.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge im Einzelfall abzulehnen; dies ist schriftlich zu begründen.
Ein konkreter Erfolg im Sinne eines Werkvertrags wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt die Leistungserbringung durch rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Zugänge und Mitwirkungsleistungen. Zutritt zu Geschäftsräumen oder Systemen ist bei Bedarf in angemessenem Umfang zu gewähren.
§ 5 Beanstandung und Abnahme (je nach Vertragsart)
Sofern kein konkreter Erfolg geschuldet ist, gelten die erbrachten Leistungen als ordnungsgemäß erbracht, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich Einwände erhebt und Art, Ort und Umfang der Beanstandung nachvollziehbar beschreibt.
Bei berechtigten Beanstandungen wird der Auftragnehmer eine angemessene Korrektur oder Ergänzung vornehmen.
Sofern ausdrücklich schriftlich ein werkvertraglicher Erfolg vereinbart wurde, gilt: Die Abnahme erfolgt durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers oder durch konkludentes Verhalten. Wird keine Abnahme erklärt, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Werktagen schriftlich Mängel rügt. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Nachbesserung.
§ 6 Vergütung
Die Vergütung erfolgt gemäß individueller Vereinbarung (z. B. Stundensatz, Pauschale oder monatliche Abrechnung).
Reise- und Nebenkosten werden nur erstattet, wenn sie vorab schriftlich vereinbart wurden.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt und pro Schaden auf maximal 300.000 € gedeckelt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Der Auftragnehmer sichert zu, alle geltenden Vorschriften des Mindestlohngesetzes einzuhalten und dies auch bei Subunternehmen sicherzustellen. Der Auftraggeber erhält auf Wunsch Kontrollrechte sowie ein Zustimmungsrecht zur Beauftragung von Subunternehmern.
§ 8 Gerichtsstand und Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit zulässig, Potsdam.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.